ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Einleitung
Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen für Veranstaltungen gelten für d Getränkelieferungen und sonstige Leistungen (Kurse, Schulungen, Workshops) einer Veranstaltung, sowie der Überlassung von Miet-Equipment zur Durchführung einer Veranstaltung und alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (im Folgenden "Veranstalter" genannt). Entgegenstehende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung. Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt ausschließlich über Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering selbst. Die gastronomische und Veranstaltungstechnische Ausstattung erfolgt über Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering. Der Veranstalter akzeptiert diese Bedingungen, sowie die AGB von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering und unterwirft sich der Hausordnung, sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.
I. Zustandekommen des Vertrages
Die Reservierungen von Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung, oder, falls eine schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, durch die Bereitstellung durch Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering für beide Seiten verbindlich. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Buchung ausschließlich durch Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering bestätigt wird.
Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst, oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zusage von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering.
Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering kann vom Kunden oder vom Dritten eine Vorauszahlung in Höhe von 50% - 100% des Mindestumsatzes verlangen. Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering haftet aufgrund der vorliegenden AGB für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. AGB des Kunden/Veranstalters werden nicht anerkannt.
II. Garantie der teilnehmenden Personen
Der Veranstalter hat Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten. Sie bedarf der Zustimmung von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering.
Eine Abweichung der Teilnehmerzahl von maximal 5% unter der vereinbarten Anzahl wird von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinaus gehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering berechtigt die vereinbarten Preise neu festzusetzen, es sei denn, dass berechtigte Gründe des Veranstalters dem entgegenstehen. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering trifft ein Verschulden.
III. Stornierungen, Abbestellungen durch den Kunden
Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für die gesamte Leistung, wonach Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering berechtigt ist, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform erfolgen und bedarf ebenfalls der schriftlichen Rückbestätigung durch Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering. Erfolgt dies nicht, so ist der Veranstalter, wenn er vertraglich vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verpflichtet, Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht im Falle des Leistungsverzugs von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering oder einer von ihm vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Besteht zwischen den Parteien eine schriftliche Vereinbarung über ein Rücktrittsrecht, so kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, sollte der Veranstalter nicht bis zum vereinbarten Termin seinen Rücktrittsanspruch gegenüber Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering schriftlich erklärt haben.
Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering steht es frei, für den entstandenen Schaden dem Kunden gegenüber ein entsprechendes Schadensgesuch einzureichen. Tritt der Veranstalter zwischen der 6. und der 1. Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin zurück, dann ist er verpflichtet 35% des zu erwartenden Gesamtvolumens zu tragen.
Wird die Veranstaltung nach den im vorigen Absatz bezeichneten Zeitpunkten, aber mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn storniert, so hat der Veranstalter 85% des Gesamtvolumens zu tragen. Wenn die Veranstaltung weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn storniert wird, verpflichtet sich der Kunde, 100% der Vereinbarung x der gebuchten Teilnehmerzahl zu tragen. War die Leistung noch nicht konkret festgelegt, so gilt: Vereinbarter Mindestumsatz Gesamt oder vereinbarter Mindestumsatz pro Person x Mindestteilnehmerzahl. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens auf Seiten von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering zu erbringen. Stornierungskosten für bestellte technische oder sonstige Leistungen zu Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann. In diesem Fall hat der Kunde den vollen Preis zu tragen.
IV. Stornierung/Kündigung durch Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering
Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet wurde oder die Veranstaltung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde. Ferner ist Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet oder der Ruf oder die Sicherheit von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering gefährdet ist. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt.
Im Falle des berechtigten Rücktritts durch Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering ist der Veranstalter nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt. Der Veranstalter ist verpflichtet, Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhalts oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
V. Wertsachenhaftung
Eingebrachte oder angelieferte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering übernimmt für Verluste oder Beschädigungen keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering. Der Veranstalter haftet für Verluste oder Beschädigungen die durch ihn, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind. Hat der Veranstalter Gegenstände gemietet oder zur Verfügung gestellt bekommen, ist er verpflichtet, den Mietzins für die ihm übergebene Sache so lange zu entrichten, bis für die beschädigte, zerstörte oder verlorene Sache, Ersatz beschafft oder Wertersatz geleistet wurde. Auf Verlangen von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering hat der Veranstalter den Abschluss geeigneter Haftpflichtversicherungen nachzuweisen.
Um Beschädigungen zu vermeiden, ist das Anbringen oder Aufstellen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering gestattet. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den Feuer-polizeilichen Anforderungen entspricht.
Bestellt Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Leistungen von Dritten, so handelt Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter stellt Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Leistung frei. Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering haftet nicht für Unfälle jeder Art während der Veranstaltungen, es sei denn, Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
VI. Veranstaltungsbedingungen
Ohne schriftliche Genehmigung durch Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering dürfen keine Getränke von anderen gewerblichen Anbietern eingebracht werden, wenn es sich um Getränke der Art Cocktails, Longdrinks, Apero und Digestif handelt. Ohne schriftliche Genehmigung durch Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering dürfen Getränke von anderen gewerblichen Anbietern eingebracht werden, wenn es sich um Getränke der Art alkoholfreie Softdrinks, Bier und Wein sowie Heißgetränke handelt.
VII. Benutzung des Namens Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering
Zeitungsanzeigen und Veröffentlichungen, die eine Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen oder Hinweise auf gebuchte Veranstaltungen enthalten, sowie sonstige Werbemaßnahmen bedürfen grundsätzlich vorheriger Zustimmung durch Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
VIII. Zusätzliche Bestellungen
Während des Veranstaltungszeitraum bestellte Leistungen, die nicht vereinbart wurden, werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
IX. Optionen für Veranstaltungstermine
Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Option die Termine anderweitig zu vergeben.
X. Entsorgung von Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Plastik etc.), das von Veranstaltern für Konferenzen, Ausstellungen, Präsentationen etc. angeliefert wird, muss vom Veranstalter selbst entsorgt oder mitgenommen werden. Sollte der Veranstalter Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering mit der Entsorgung von Verpackungsmaterial betrauen, werden dem Veranstalter die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
XI. Musikveranstaltungen
Für Musikveranstaltungen hat die GEMA-Anmeldung durch den Veranstalter zu erfolgen.
XII. Besichtigungsrecht
Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.
XIII. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.
XIV. Leistungen und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine gesetzliche Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Der Veranstalter ist verpflichtet, von ihm in Anspruch genommene Leistungen von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering zum vereinbarten Preis zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Durchführung der Veranstaltung 365 Tage, so behält sich Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Preisänderungen können ebenfalls von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering vorgenommen werden, wenn der Veranstalter nachträglich Änderungen der Leistung von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering zustimmt.
Die Rechnungen von Robert John - Drinkfabrik Cocktailcatering sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Vorauszahlungen sind zur Sicherstellung der Terminvergabe notwendig. Höhe und Zeitpunkt hängen von der Art der Veranstaltung ab. Die Erstattung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen, ist nicht möglich.